Wie Covid-Kredite die Finanzierung einer Nachfolgelösung beeinflussen

Vom März 2020 bis Ende Juli 2022 konnten Unter­nehmen rückzahlbare Covid-19-Kredite beantragen, um ihre Liqui­di­täts­be­dürf­nisse während den ersten Monaten der Covid-19-Epidemie sicher­zu­stellen. Dabei konnten Bankkredite aufge­nommen werden, die durch einer vom Bund anerkannten Bürgschafts­or­ga­ni­sation verbürgt wurde.

Ab dem Zeitpunkt der Gewährung sind Covid-19-Kredite innerhalb von acht Jahren zu amorti­sieren. Diese Frist kann um bis zu zwei weitere Jahre verlängert werden. KMU, die ihre Nachfolge planen, sollten sich das aber gut überlegen. Denn: laufende Covid-Kredite beschränken die die Möglich­keiten der Nachfol­ge­fi­nan­zierung. Inwiefern, das erklärt der Rechts­anwalt Thomas Gisselbrecht.

Schift 09 – Die Finanzierung der Nachfolge
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Monika Waldburger

Monika Waldburger ist in einem Familienunternehmen aufgewachsen. Sie kennt die Welt der KMU und weiss, wie komplex und vielfältig ein Nachfolgeprozess sein kann. Ihr beruflicher Werdegang ist vielfältig. Heute begleitet sie als Kommunikationsexpertin, zertifizierter Coach DBCA und Inner Change®–Coach (i.A.) Menschen und KMU im Wandel.