Vom März 2020 bis Ende Juli 2022 konnten Unternehmen rückzahlbare Covid-19-Kredite beantragen, um ihre Liquiditätsbedürfnisse während den ersten Monaten der Covid-19-Epidemie sicherzustellen. Dabei konnten Bankkredite aufgenommen werden, die durch einer vom Bund anerkannten Bürgschaftsorganisation verbürgt wurde.
Ab dem Zeitpunkt der Gewährung sind Covid-19-Kredite innerhalb von acht Jahren zu amortisieren. Diese Frist kann um bis zu zwei weitere Jahre verlängert werden. KMU, die ihre Nachfolge planen, sollten sich das aber gut überlegen. Denn: laufende Covid-Kredite beschränken die die Möglichkeiten der Nachfolgefinanzierung. Inwiefern, das erklärt der Rechtsanwalt Thomas Gisselbrecht.