Womit kann die Konkurseröffnung angefochten werden?

Die Konkurs­er­öffnung kann mit einer sogenannten Konkurs­be­schwerde angefochten werden. Diese ist zwingend innert zehn Tagen seit Empfang des Konkurs­ent­scheid beim zustän­digen Gericht einzureichen.

Mehr dazu finden Sie in folgendem Dokument:

Schrift Nr. 13: Die geordnete Geschäftsaufgabe

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